Spendensiegel

Warum verfügt das Sonnenkinderprojekt über kein Spendensiegel ?

Eine gute Frage, geben Spendensiegel zumindest teilweise Auskunft über die sachgerechte Verwendung der Spendengelder. Doch die Medaille hat zwei Seiten, denn der Erwerb eines Spendensiegels kostet Geld, Spendengeld. Bei den gängigsten Spendensiegel kostet die Ersterteilung 1.000,- Euro und die jährliche Erneuerung mind. 500,- Euro (+ MwSt). Für einen kleinen ehrenamtlich tätigen Verein, wie das Sonnenkinderprojekt, eine erhebliche Summe. Drei bedürftigen Kindern können wir mit dieser Summe ein ganzes Schuljahr ermöglichen.
Wir möchten nicht falsch verstanden werden, Spendensiegel sind gut und wichtig für eine Orientierung bei der Vielzahl gemeinnütziger Vereine. Doch bestand bislang für das Sonnenkinderprojekt noch nicht die Notwendigkeit, Gelder dafür zu investieren.

Zweckgerichtete Mittelverwendung

Alle eingeworbenen Spendenmittel werden nur für die angegebenen satzungsgemäßen Zwecke und unter Wahrung der einschlägigen steuerrechtlichen Vorschriften eingesetzt.
(siehe auch –> § 2 der Satzung „Zweck des Vereins“)

Haushaltsplanung

Zur Sicherung von langfristig angelegten Hilfsmaßnahmen wird eine Einnahmen- und Ausgabenplanung erstellt.

Mitarbeitervergütung

Ehrenamtlich Tätige erhalten keine Vergütung; diesen können jedoch die notwendigen Aufwendungen ersetzt werden, die ihnen in Ausführung ihrer Aufgabe entstehen
(siehe auch –> § 2 der Satzung „Zweck des Vereins“)

Spendenwerbung

Die Spendenwerbung erfolgt stets unter Beachtung folgender Grundsätze:

  • Die Zweckbestimmung der Spenden werden öffentlich und nachvollziehbar dargelegt.
  • Die Wort- und Bildwerbung ist wahr, eindeutig und sachlich gehalten.
  • Werbung, die geeignet ist, den Spender in seiner unabhängigen, sachbezogenen Entscheidung zu behindern, wird unterlassen.
  • Darüber hinaus hat die Darstellung von Not und Elend die Würde der Betroffenen zu wahren.
  • Der Name der Organisation wird ausschließlich in Bezug auf die satzungsgemäßen Zwecke der Organisation eingesetzt.

Was ist eine Selbstverpflichtung ?

Alle Spendensiegel überprüfen die Organisationen anhand ihrer bisherigen Tätigkeiten und Verlangen eine Selbstverpflichtung für das zukünftige Handeln. Transparenz und Kontrolle sind dabei wichtige Kriterien. Diese Selbstverpflichtung mit den unten genannten Punkten geben wir als sozial handelnder Verein gerne und selbstverständlich ab, entspricht sie doch unserem Selbstverständnis.

Übrigens, natürlich werden wir wie alle gemeinnützige Vereine durch die Finanzbehörden überprüft. Auch ein Blick in unsere Satzung zeigt deutlich die Transparenz und sachgerechte Verwendung der uns anvertrauten Gelder.

Wirksame Mittelverwendung

Die Verwendung von Spendenmitteln erfolgt nach dem Kriterium der größt-möglichen Wirksamkeit (unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit).

Rechnungslegung

Der eingetragene Verein „Sonnenkinderprojekt Namibia e.V.“ verpflichtet sich zu einer ordnungsgemäßen Rechnungslegung.

Sonstige Vergütungen

Von Provisionen, Prämien oder vergleichbaren Erfolgsbeteiligungen für die Vermittlung von Spenden, Erbschaften oder sonstigen Zuwendungen wird grundsätzlich abgesehen. Für die Vermittlung von Mitgliedschaften bzw. Fördermitgliedschaften gilt Entsprechendes.

Prüfungspflicht

Der eingetragene Verein „Sonnenkinderprojekt Namibia e. V.“ lässt seine Rechnungslegung jährlich durch zwei auf der Jahreshauptversammlung gewählte Kassenprüfer prüfen und bestätigen.
(siehe auch –> § 2 der Satzung „Mitgliederversammlung“)

Kontrolle

Der gewählte Vereinsvorstand unterwirft sich einer inhaltlichen Kontrolle durch ein vom Vorstand unabhängiges Aufsichtsorgan, hier die Mitgliederversammlung.
Die Namen der Mitglieder des Vorstandes werden jeweils im Jahresbericht veröffentlicht. Die Arbeit der Kassenprüfer wird durch den Nachweis der Entlastung des Vorstandes anhand eines entsprechenden Protokollauszugs nachgewiesen. Dieser wird nach Maßgabe des Vertretungsrechts abgezeichnet.
(siehe auch –> § 2 der Satzung „Mitgliederversammlung“)